„Das BMG hat erste Arbeitseckpunkte für ein drittes Digitalisierungsgesetz formuliert. Wenn nur die Hälfte aus der langen Liste an Ideen des BMG tatsächlich realisiert wird, hat sich die hartnäckige Überzeugungsarbeit der DGTelemed in den letzten Jahren tatsächlich gelohnt“, kommentiert die Gesellschaft.
In dem Kommentar heißt es weiter: „Nach Jahren des zähen Ringens vor allem in und mit der Selbstverwaltung setzt Deutschland wohl den Blinker auf die digitale Überholspur. Nachdem schon die App auf Rezept international beachtet wurde, soll dieses Konzept nun ausgebaut werden. Geplant ist neben einigen Flexibilisierungen auch die Verknüpfung mit der Telematikinfrastruktur. Auf diese Weise stünde ein sicherer und allgemein akzeptierter Datenkanal zur Verfügung.
Zudem wird die Pflege einbezogen. Es sollen demnächst pflegerisch ausgerichtete Apps finanziert werden, wenn sie den Pflegebedürftigen helfen. Der Teletherapie soll darüber hinaus in Verbindung mit der Videosprechstunde endlich die Tür weit geöffnet werden. Sogar von Gruppentherapie in der psychotherapeutischen Versorgung ist die Rede. Genau dies wird z.B. für Internetsucht im Innovationsfonds momentan erprobt.
Chronisch Kranke mit Telemonitoring regulär versorgen
Die Medizin wird durch zwei weitere Änderungen in das mobile Zeitalter geschubst: Videosprechstunden sollen auf einer einheitlichen Plattform bundesweit buchbar werden und Telekonsile zwischen Krankenhäusern sollen vergütet werden. Damit werden zwei zentrale, telemedizinische Anwendungen konsequent in die Fläche gebracht, für die die DGTelemed sehr geworben hat! Teleintensivmedizin und ePflegevisite sind hier die Stichworte.
Der Impuls der tatsächlich von den einzelnen Maßnahmen ausgehen wird, hängt natürlich wie immer von der konkreten Ausgestaltung ab. Deshalb wird sich die DGTelemed mehr denn je in den nächsten Wochen mit ihren erprobten Kanälen an dieser Diskussion sehr intensiv beteiligen. Wenn dieses Programm zündet, steht eigentlich „nur“ noch ein wichtiger Punkt auf dem Wunschzettel: chronisch Kranke mit Telemonitoring regulär versorgen.
Telemedizin braucht Leitplanken
Schon jetzt ist aber klar, dass die DGTelemed mit ihrem Selbstverständnis als medizinische Fachgesellschaft ins Schwarze trifft. Die in die Fläche kommende Telemedizin braucht hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit jetzt Leitplanken in Form von Leitlinien und fachlicher Diskussion unter den (Tele-)medizinern, Pflegekräften und Therapeuten. Der Austausch der Erfahrungen mit der telemedizinischen Versorgung muss rasch intensiviert werden. Wie kann gute Telemedizin organisiert werden? Welche Technologien stehen zur Verfügung? Diese und andere Fragen bekommen eine neue, praktische Relevanz.